Führerscheinumtausch:
„Bitte erst ab Mai“
Wegen der
hohen Corona-Fallzahlen bittet die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung
darum, erst ab Mai mit der Antragsstellung für die neuen EU-Führerscheine zu
beginnen. Die erste Frist bis zum 19.1.2022 gilt zunächst für Personen, die
zwischen 1953–1958 geboren sind und deren Führerschein vor dem 31.12.1998
ausgestellt wurden. Die jüngeren Kartenführerscheine sind erst ab 2026 dran.
Für den
Umtausch benötigen Sie lediglich Ihren Ausweis, Ihren Führerschein, sowie ein
biometrisches Passbild. Die Kosten belaufen sich auf 25,30 €. Gerne können Sie
den Antrag bei Ihrer Verbandsgemeindeverwaltung oder bei unserer
Führerscheinstelle stellen. Bitte beachten Sie hierbei die Terminsysteme der
jeweiligen Verwaltungen.
Hintergrund
ist der einheitliche EU-Führerschein, der ab 2022 eingeführt wird. Alte
Führerscheine müssen entsprechend umgetauscht werden, bevor sie ihre Gültigkeit
verlieren. Je nachdem, wann ein Führerschein ausgestellt wurde und wann der
Besitzer bzw. die Besitzerin geboren wurde, gelten unterschiedliche Fristen.
Info:
Da viele
Bürgerinnen und Bürger unsicher sind, was wann zu tun ist, hat die
Führerscheinstelle die wichtigsten Infos noch einmal zusammengefasst.